- Die Mitgliedschaft steht allen Banken offen, die in privater Rechtsform organisiert sind und über eine Vollkonzession verfügen.
- Mitglieder können ferner die Hypothekenbanken sowie die inländischen Zweigniederlassungen bzw. Zweigstellen vergleichbarer ausländischer Kreditinstitute sein, wenn sie im Verbandsgebiet Ihren Sitz haben oder dort eine Zweigstelle unterhalten.
- Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist schriftlich zu stellen.
Weitere Voraussetzungen sind die Anerkennung der Verbandssatzung und der Satzung des Bundesverbandes, die Unterzeichnung der Abkommen und Vereinbarungen, die die Spitzenverbände des deutschen Kreditgewerbes zur Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen den ihnen angeschlossenen Kreditinstituten geschlossen haben, sowie die Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes, sofern nicht nach dem Statut des Einlagensicherungsfonds eine Befreiung von der Mitwirkung gegeben ist.
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